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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER P.P.H.U. Polipack Spółka Jawna

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die im Folgenden als AGB bezeichnet werden, stellen die allgemeinen Vertragsbedingungen im Sinne des Art. 384 k.c. [poln. Zivilgesetzbuch] dar und finden bei den Verträgen mit der Firma P.P.H.U. Polipack Spółka Jawna Irena Więckowska i Katarzyna Kolmetz, Anschrift: 84-241 Gościcino, ul. Handlowa 21, registriert beim Amtsgericht (Sąd Rejonowy) Gdańsk-Północ, VIII. Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters, KRS 0000005935, Stammkapital 15.000 PLN, Steuernummer (NIP) 5880000407, im Folgenden POLIPACK, Anwendung.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Verträge und für beide Parteien bindend, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren eindeutig und schriftlich etwas anderes; die Vereinbarung bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

  1. Anwendungsumfang der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    1. Die AGB sind ein wesentlicher Bestandteil der zwischen Polipack und dem Käufer abgeschlossenen Kaufverträge und gelten für die gesamte Laufzeit der Zusammenarbeit (Vertragsabschluss, siehe Pkt. 1.7). Die Aufgabe einer Bestellung durch den Käufer gleicht der Zustimmung der Allgemeinen Bestimmungen der Firma Polipack.
    2. Diese AGB finden beim Kauf der von der Polipack produzierten Waren, auf der Grundlage und gemäß der vom Käufer eingereichten Bestellung, im Folgenden „Waren“, Anwendung.
    3. Die Firma Polipack nimmt die vom Käufer schriftlich, per Fax oder E-Mail eingereichten Bestellungen an. In der Bestellung sind die Daten des Käufers, wie Firma, Anschrift, Steuernummer, zuständiger Sachbearbeiter, Telefon, Art und Menge der bestellten Waren, Ort und Art der Zustellung anzugeben. Die Bedingung für den Abschluss eines Kaufvertrages ist die Annahme der Bestellung durch die Firma Polipack. Das Einreichen einer Bestellung ist mit der Verpflichtung zur Abnahme der Waren gleichbedeutend. Die Firma Polipack ist jederzeit berechtigt, die Annahme einer Bestellung zu verweigern.
    4. In der Bestätigung der Bestellannahme wird von der Firma Polipack das Sortiment der bestellten „Waren“, deren Menge, Abhol- bzw. Liefertermin und der Preis angegeben. Die Firma Polipack schließt einen Vertrag nur durch eine eindeutige Bestätigung der Bestellannahme schriftlich, per Fax oder E-Mail ab.
    5. Bei der Erstbestellung hat der Kunde folgende Unterlagen einzureichen: Gewerbeschein oder Handelsregisterauszug, Auszug aus dem Register REGON, Mitteilung in Bezug auf die Vergabe der Umsatzsteuernummer (zur Absicherung der Transaktion).
    6. Nach jeder Änderung im Register oder Bescheinigung in Bezug auf die geführte Tätigkeit (z. B. Änderung der Anschrift, Änderung des Tätigkeitsprofils, Änderung der Vertreter usw.) ist ein Auszug aus dem Register oder Abschrift des Gewerbescheins unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen einzureichen.
    7. Die Bestellannahme durch die Firma Polipack vorbehaltlich Änderungen oder Ergänzungen, die den wesentlichen Inhalt der Bestellung nicht ändert, gilt als Annahme der Bestellung unter Berücksichtigung der in der Erklärung erfassten Vorbehalte und als Abschluss eines Kaufvertrags. Werden innerhalb von 24 Stunden keine Einwände/Kommentare zu der zugesandten Bestellannahme gemeldet, gilt der Auftrag als erteilt.
    8. Die Bestellungen werden gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewickelt, die auf der Internetseite www.polipack.com.pl einzusehen sind.
    9. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass im Falle von Zweifeln in Bezug auf die Rechte und Pflichten der Parteien, die sich aus dem Vertrag ergeben, ist der Inhalt der von der Firma Polipack übersandten Annahmebestätigung entscheidend.
    10. Die Änderung der Vertragsbedingungen oder gesonderte mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Bestätigung von der Firma Polipack und finden ausschließlich bei der jeweiligen Transaktion Anwendung.
    11. Die bei dem Käufer geltenden abweichenden Bedingungen für die Abwicklung von Kaufverträgen werden von der Firma Polipack nicht akzeptiert; eine Ausnahme stellen die Verträge in Bezug auf die individuellen Verpackungen dar.
    12. Neben den AGB lässt die Firma Polipack den Abschluss von individuellen Kooperationsverträgen zu, und behält sich das Recht vor, die Bestellungen nur auszugsweise anzunehmen oder diese ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  2. Preise und Zahlungen
    1. Die im Kostenvoranschlag angegebenen Preise werden in PLN oder EUR angegeben und verstehen sich ohne MwSt., ohne Sammelverpackung (Karton, Abstandshalter, Schaumstoff) und ohne Transportkosten, es sei denn, die Vertragsparteien haben etwas anderes vereinbart. Die in einer Fremdwährung angegebenen Preise werden in Zloty am Tag der Rechnungsstellung nach dem Wechselkurs der NBP vom vorherigen Werktag umgerechnet.
    2. Der von der Firma Polipack erstellte Kostenvoranschlag ist 39 Kalendertage ab dem Tag der Angebotserstellung gültig.
    3. Die im Kostenvoranschlag vorgestellten Preise werden für die in der Angebotsanfrage oder in der Bestellung angefragten Mengen angegeben. Sollte die tatsächliche Menge der gekauften Waren von den Mengen abweichen, die im Kostenvoranschlag angegeben wurden, hat die Firma Polipack das Recht, die Preise zu ändern.
    4. Die Firma Polipack stellt nach dem Eingang der Bestellung eine Proformarechnung aus, die an den Kunden per Fax oder E-Mail versendet wird. Die Rechnung legt die Lieferfrist und die Zahlungsform fest. Nach der Ausführung der Zahlung durch den Käufer und der Bestätigung des Zahlungseingangs wird von der Firma Polipack eine Rechnung für die bestellten Waren ausgestellt. Die Proformarechnung gilt 5 Tage ab dem Tag der Ausstellung.
    5. Die von der Firma Polipack ausgestellten Rechnungen sind ohne Abzüge, innerhalb der in der Rechnung genannten Frist, gerechnet ab dem Tag der Ausstellung, zu zahlen. Die Parteien können andere Zahlungsbedingungen vereinbaren, wobei folgende Regeln zugrunde gelegt werden:
      • bei der ersten Lieferung - Vorkasse,
      • 100 % Vorauszahlung auf der Grundlage einer Proformarechnung vor dem Beginn der Produktion von farbigen Verpackungen;
      • eine verlängerte Zahlungsfrist wird auf der Grundlage des Verlaufs der Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Käufer vereinbart.
    6. Im Falle eines Zahlungsverzugs behält sich die Firma Polipack das Recht vor, gesetzliche Verzugszinsen, beginnend ab dem Ablauf der in der Rechnung genannten Zahlungsfrist, zu berechnen. Die Firma Polipack behält sich darüber das Recht vor, dem Schuldner die Mahnkosten in Höhe von 50 PLN für jede Zahlungsaufforderung zu berechnen.
    7. Bei einem Zahlungsverzug können die Daten des Schuldners sowie die Höhe seiner Verschuldung in dem Schuldnerverzeichnis ERIF BIG SA veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung der Informationen über die Schulden im Schuldnerverzeichnis ERIF BIG SA schränkt die Zahlungsmöglichkeiten des Schuldners erheblich ein, erschwert oder macht sogar die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen unmöglich und ist darüber hinaus mit dem Verlust der finanziellen Glaubwürdigkeit verbunden.
    8. Im Falle des Zahlungsverzugs seitens des Käufers oder anderer Handlungen seinerseits zum Nachteil von der Firma Polipack, behält sich die Firma Polipack das Recht vor, die Lieferungen oder Leistungen einzustellen, bis das entstandene Hindernis behoben wird, das sich auf die Ausführung der vereinbarten Leistung auswirkt.
    9. Tritt der Käufer von einem Auftrag, der von der Firma Polipack bereits bearbeitet wird zurück, haftet der Käufer im vollen Umfang für die daraus resultierenden Schäden. Alle Vorauszahlungen des Käufers im Zusammenhang mit dieser Bestellung werden zur Deckung der entstandenen Schäden verrechnet.
  3. Eigentumsvorbehalt
    1. Die an den Käufer ausgehändigten Waren verbleiben bis zu einer vollständigen Zahlung das Eigentum der Firma Polipack.
  4. Mengen
    1. Die Bestellungen werden in Mengen umgesetzt, die dem Vielfachen der verpackten Unterteile und Drehverschlüsse (die Unterteile und die Drehverschlüsse werden gesondert verpackt) oder den Sätzen entsprechen. Als Verpackung gilt ein Karton oder ein Kartonaufsatz.
    2. Die Kartonverpackungen und die Europaletten sind zurückzugeben.
    3. Die Ausführung der Bestellung mit einer Mengentoleranz von +/-5 % wird von dem Käufer akzeptiert. Bei Mengenänderungen bis zu +/-5 % werden die Positionen in der Rechnung entsprechend den tatsächlich gelieferten Warenmengen korrigiert.
  5. Qualität
    1. Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass die in seiner Bestellung oder dem Vertrag angegebenen technischen Daten, die Qualität und der Entwurf der Ware sowie die Spezifikation des Rohstoffs seinen Anforderungen entsprechen, falls er die Verwendung von Widerverwertung zulässt, die sich aus der angenommenen Technologie der Kunststoffverarbeitung ergibt.
    2. Wird der Auftrag von der Firma Polipack gemäß den Angaben in der Bestellung des Käufers ausgeführt, werden jegliche Änderungen des Designs ausschließlich auf Rechnung des Käufers vorgenommen.
    3. Die Spezifikation der in Übereinstimmung mit der Bestellung produzierten „Waren“ wird ausschließlich auf eine gesonderte schriftliche Aufforderung des Kunden vorgelegt.
    4. Die technischen Daten über ein Produkt, die auf der Internetseite www.polipack.com.pl, in Katalogen, Broschüren, Preislisten und ähnlichen Unterlagen zu entnehmen sind, sind unverbindlich.
  6. Lieferung, Liefertermin
    1. Die Firma Polipack liefert die bestellten „Waren“ durch das Kurierunternehmen. Die Versandkosten für 1 Karton betragen 19 PLN netto, 25 PLN netto per Nachnahme, die Versandkosten betragen pro Europalette bis zu einer Höhe von 2 m - 140 PLN netto nicht inklusive Kosten für die Palette. Die Form des Transports und die Preise beziehen sich ausschließlich auf Inlandsversand. Der Käufer hat das Recht, für den Versand der „Waren“ selbst das Transportunternehmen zu wählen. Es besteht die Möglichkeit, die „Waren“ in Eigenregie abzuholen - bei der Abholung der „Waren“ mit der eigenen Spedition des Käufers werden pro eine Einwegpalette 22 PLN netto berechnet. Diese Regelung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    2. Die Frist für die Ausführung einer Bestellung beträgt ab dem Tag des Eingangs: bis zu 21 Tage bei Standardfarben, d. h. Weiß oder Naturfarben; bis zu 28 Tage bei Verzierungen oder Sonderfarben, die von der Firma Polipack angeboten werden. Die Frist für die Ausführung der Bestellung beginnt ab dem Tag, an dem der Käufer das Muster akzeptiert hat.
    3. Bei einem Verzug bei der Abnahme der Waren oder bei Nichtabholung der Waren durch die Spedition des Käufers innerhalb von 7 Tagen nach dem geplanten Tag der Ausführung des Auftrags, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 % des Bestellwerts pro jeden Verzugstag, gerechnet ab dem Tag der Ausführung des Auftrags durch die Firma Polipack, berechnet.
    4. Sollte die Frist der Abholung von Waren in Standardfarben um 30 Tage überschritten werden, steht der Firma Polipack das Recht zu, die Waren an einen Dritten zu Bedingungen und Preisen nach eigenem Ermessen zu veräußern. (An den Käufer, der die Ware nicht abgeholt hat, wird eine Rechnung ausgestellt, in der eine Vertragsstrafe berechnet wird - der Käufer berechtigt hiermit die Firma Polipack zur Ausstellung einer Rechnung für die vorgenannte Position).
    5. Sollte die Frist für die Abholung von Waren in Sonderfarben oder Waren mit Verzierungen um 30 Tage überschritten werden, steht der Firma Polipack das Recht zu, die bestellte Ware, die Kosten der Entsorgung der nicht abgeholten Waren sowie die Kosten der Lagerung in Höhe von 0,1 % des Bestellwerts pro jeden Verzugstag, gerechnet ab dem Tag der der Ausführung des Auftrags durch die Firma Polipack, in Rechnung zu stellen. Die Entsorgungskosten der nicht abgeholten Waren werden von dem Unternehmen festgelegt, das mit der Entsorgung beauftragt wird.
    6. Konnte die Firma Polipack die Pflichten aufgrund von höherer Gewalt nicht erfüllen, steht dem Käufer in diesem Zusammenhang kein Recht auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder einer verspäteten Erfüllung des Vertrages zu. Die Firma Polipack ist verpflichtet, den Käufer über Ereignisse zu informieren, die die Auslieferung verhindern. Zu höherer Gewalt gehören u. a.: nicht von der Firma Polipack verschuldeten Störungen des Betriebs, Rohstoffmangel, Einschränkungen im Zusammenhang mit den behördlichen Auflagen, Katastrophen und Streiks.
    7. Jede Teillieferung stellt eine gesonderte Transaktion dar, und kann von der Firma Polipack gesondert in Rechnung gestellt werden.
  7. Lieferung und Gefahrübergang
    1. Die Gefahr im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware geht an den Käufer mit der Übergabe der Ware an den von dem Käufer beauftragten Vertreter, einschließlich Spediteur oder Frachtführer, über. Sollte die Ware, nachdem die Firma Polipack die Bereitschaft der Ware zur Abholung gemeldet hat, auf Antrag des Käufers im Lager der Firma Polipack verbleiben, hat der Käufer alle Kosten im Zusammenhang der Lagerung der Ware zu den von beiden Parteien vereinbarten Preisen zu tragen. Der Käufer trägt alle Risiken im Zusammenhang mit der Lagerung der Waren bei der Firma Polipack.
  8. Mängelhaftung
    1. Der Käufer hat nach Erhalt der Ware diese auf Qualität und Quantität zu prüfen. Falls die Ware über einen Kurier geliefert wurde, und bei der Übernahme Qualitäts- und/oder Quantitätsmängel festgestellt wurden, ist der Käufer verpflichtet, ein Protokoll über die Abweichungen in Anwesenheit des Kuriers zu verfassen. Falls der Käufer innerhalb von 14 Tagen die Abweichungen von den Lieferdokumenten sowie Abweichungen in Bezug auf die Qualität festgestellt hat, hat er die Firma Polipack darüber unverzüglich schriftlich über das Formular auf der Webseite www.polipack.com.pl oder ein Formular, das bei dem Betreuer des Käufers erhältlich ist, zu informieren.
    2. Schäden im Zusammenhang mit einer weiteren Verarbeitung der Ware oder Schäden im Zusammenhang mit einer unsachgemäßen Lagerung, Nutzung oder entgegen den Zweckbestimmungen, wie auch infolge eines Verzugs bei der Abholung, fallen nicht unter die Klausel der Rückerstattung oder eines Austauschs.
    3. Die Firma Polipack wird von jeglicher Gewährleistunghaftung freigestellt, wenn dem Käufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, Bestellung oder Zustellung der Bestellannahme ein Mangel bekannt wurde.
    4. Im Falle von Mängeln im Sinne des Pkt. 8.1 wird zwischen der Firma Polipack und dem Käufer die Vorgehensweise vereinbart. Sollte die Vorgehensweise nicht innerhalb von 2 Monaten ab der Meldung einer Abweichung vereinbart werden können, steht dem Käufer das Recht zu, vom Vertrag in Bezug auf die Abwicklung seiner Bestellung zurückzutreten.
    5. Falls unter den verkauften Waren nur einige von beiden Parteien als mangelhaft anerkennen werden und von den anderen mängelfreien Waren nicht getrennt werden können, beschränkt das Recht des Käufers auf den Verzicht auf die Ausführung der Bestellung oder den Rücktritt vom Vertrag im Zusammenhang mit seiner Bestellung nur auf die mangelbehafteten Waren.
    6. Falls der Käufer aufgrund eines Sachmangels vom Vertrag im Zusammenhang mit seiner Bestellung zurücktritt oder die Lieferung von mängelfreien Waren fordert, darf er die Ware ohne eine vorherige Vereinbarung mit der Firma Polipack nicht zurücksenden.
    7. Die Reklamation in Bezug auf die Mengen und/oder Qualität der Waren berechtigt den Käufer nicht, die Zahlungen für die ausgeführten Lieferungen einzustellen.
    8. Die Haftung der Firma Polipack für die Mängel ist bei Veräußerung an Dritte ausgeschlossen.
  9. Rücksendung von Waren
    1. Die Waren, die von dem Käufer reklamiert und von der Firma Polipack anerkannt wurden, dürfen nur dann zurückgesendet werden, wenn diese unbeschädigt, nicht in den Produktionsprozessen des Käufers verarbeitet wurden und gemäß den in der Bestellung angegebenen Parameter identifiziert werden können.
  10. Sonstige Bestimmungen
    1. Die Abtretung von Rechten aus einem mit der Firma Polipack geschlossenen Vertrages oder einer eingereichten Bestellung an Dritte, ohne eine schriftliche Zustimmung von der Firma Polipack, ist unzulässig.
    2. Durch die Anerkennung der AGB stimmt der Käufer der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch die Firma Polipack im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestellung sowie zu Marketingzwecken im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit zu.
    3. Die Firma Polipack behält sich das Recht, die hergestellten Waren und deren Abbildungen in Werbeunterlagen sowie als Warenmuster bei Ausstellungen wie auch im Internet unter www.polipack.com.pl unentgeltlich verwenden zu dürfen.
    4. In Angelegenheiten, die durch diesen Vertrag nicht geregelt werden, finden die Vorschriften des polnischen Zivilgesetzbuches Anwendung.
    5. Mit einer Bestellung bei der Firma Polipack nimmt der Käufer die vorgenannten Bestimmungen an, und stimmt der Ausführung der Bestellung auf deren Grundlage zu.

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